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Juristischer Ratgeber Teil 1, sorry only in German

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Heute: "Erschleichung des außerehelichen Beischlafs"

Aus dem gleichnamigen Wikipedia-Artikel (dt). Mit wunderbarem Beispiel:

Hintergrund: Die Erschleichung des außerehelichen Beischlafs war bis 1969 ein Straftatbestand des deutschen Strafgesetzbuchs.

Einer der bekanntesten Fälle der Anwendung dieser Vorschrift
war die Verurteilung eines 24-jährigen Bundeswehrgefreiten im Jahr 1966 in Trier zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten. Der Fall gilt aufgrund des außergewöhnlichen Sachverhalts als Kuriosität in der deutschen Justizgeschichte:

In der Silvesternacht lief der Täter in betrunkenem Zustand auf das Haus eines Ehepaares zu, weil er den Verdacht hatte, seine ehemalige Freundin würde dort mit dem Mann Geschlechtsverkehr betreiben. Als er ein Fenster mit brennendem Licht sah, stieg er ein, traf dort aber stattdessen nur dessen 34-jährige Ehefrau alleine an, die bereits schlief und die Nachttischlampe für ihren Mann angelassen hatte, den sie demnächst erwartete. Der Täter schaltete das Licht aus, schloss die Tür mit dem von innen steckenden Schlüssel und begab sich zum Bett. Die Frau erwachte, sah die Umrisse eines Mannes und forderte ihn auf, sich zu ihr ins Bett zu legen. Der Täter kam dieser Aufforderung nach und die beiden hatten Geschlechtsverkehr. Danach schickte die Frau den Täter fort, woraufhin er das Schlafzimmer verließ.

Die Frau behauptete vor Gericht, ihr sei erst nach dem Geschlechtsverkehr aufgefallen, dass der Mann nicht ihr Ehemann gewesen sei. Obwohl der Täter mit 1,80 m deutlich größer und auch schlanker war als der 1,65 m große Ehemann, der Ehemann zudem oberschenkelamputiert war und der Angeklagte nach eigenen Angaben voll angezogen ins Bett stieg, schenkte das Schöffengericht des Amtsgerichts Trier der Frau vollen Glauben und verurteilte den Täter antragsgemäß. Die Berufung vor dem Landgericht Trier und die Revision vor dem Oberlandesgericht Koblenz blieben jeweils erfolglos.
Published by gazonga
6 years ago
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Heute würde man anders urteilen!
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Callino61
Sachen gibts .....
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Verstehe ich nicht. Sie hat ihn doch aufgefordert, ins Bett zu kommen. Gut, sie war im Irrtum. Aber dann könnte sie das anfechten. Dann würde die Tat aufgehoben. Aber welche Folgen hätte das? Oder hab ich das falsch verstanden? Oder käme eine Mängelrüge in Betracht? Sie hat den Mangel ja erst nachträglich bemerkt - behauptet sie. Aber wie würde die Wiedergutmachung aussehen?
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muhaaahaaaaa! made my day!
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to Nevss : Köstlich, nicht wahr... vor allem die "kleinen" Details wie eine Oberschenkelamputation und die Körpergröße... als ich es das erste mal las konnte ich es nicht fassen.
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Nevss
naja, Sie muss ausserordentlich gut gefickt worden sein dass Sie kaum auf die "kleinen" Details acht nahm. Und wo der Ehemann sich zu der Zeit wohl aushielt..? Bei der Ex vom Soldaten :smile:
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