Das Urteil ist ein schwerer Schlag für die rechtsextreme Partei Alternative für Deutschland (AfD) vor den Regional- und Europawahlen.
Die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland verlor ein Verfahren, in dem sie gegen ihre Einstufung als mutmaßlich rechtsextreme Partei Berufung eingelegt hatte.
Der Verfassungsschutz (BfV) stuft die AfD seit 2021 als rechtsextremistische Organisation ein.
In einigen ostdeutschen Bundesländern gilt er sogar als „definitiv“ rechtsextremistisch.
Auf Bundesebene hat die Partei Berufung gegen die Einstufung als rechtsextremistische Organisation eingelegt.
Im Jahr 2022 entscheidet das Verwaltungsgericht Köln regiert zugunsten des BfV, da ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der AfD vorliegen. Dieses Urteil wurde nun von einem Gericht in Münster bestätigt.
Das Gericht stellte fest, dass für die Einstufung eine ausreichende rechtliche Grundlage vorliege, betonte jedoch, dass der Schritt nicht zwangsläufig dazu führe, dass die Partei als nachgewiesener Fall von Rechtsextremismus eingestuft werde.
Die AfD hat mit mehreren Skandalen zu kämpfen, darunter einem Prozess gegen den AfD-Abgeordneten Björn Hoecke wegen der absichtlichen Verwendung eines Nazi-Slogans auf einer Kundgebung sowie mit Vorwürfen wegen Verbindungen nach China, nachdem einer ihrer Mitglieder, Maximillian Krah, seinen Assistenten abgesetzt hatte verhaftet wegen des Verdachts der Spionage für China.